Skip to content

Kostenrückerstattung

Als Wahlärztin habe ich außer für Gesundenuntersuchungen keinen Vertrag mit den Krankenkassen.

Wir reichen für Sie die bezahlte Honorarnote bei ihrer Krankenkasse ein und Sie erhalten je nach Kasse und Leistung bis zu 80% des Betrages zurück. Falls eine ambulante Wahlarzt- bzw Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, wird meist der Rest von dieser bezahlt.

Für Akupunktur und chinesische Kräuter wird jedoch nur ein geringer Teil rückerstattet, auch hier übernimmt eine entsprechende Zusatzversicherung die Kosten.